Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2012 - 8 Sa 46/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 615 S 1 BGB, § 11 S 1 Nr 2 KSchG
Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen eines anderweitigen Erwerbs - Angebot eines Prozessbeschäftigungsverhältnisses - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansprüche eines Arbeitnehmers aus Annahmeverzug
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 01.12.2011 - 4 Ca 1396/11
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2012 - 8 Sa 46/12
- BAG, 13.02.2013 - 5 AZN 2274/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 500/02
Annahmeverzug - Unterlassen anderweitigen Erwerbs
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2012 - 8 Sa 46/12
Die Zumutbarkeit für den Arbeitnehmer hängt in diesem Fall vornehmlich von der Art der Kündigung und ihrer Begründung sowie dem Verhalten des Arbeitgebers im Kündigungsschutzprozess ab (BAG v. 24.09.2003 - 5 AZR 500/02 - AP Nr. 4 zu § 11 KSchG 1969).Damit hat sie bekundet, dass ihr die vorläufige Weiterbeschäftigung zumutbar sei (BAG v. 24.09.2003 - 5 AZR 500/02 - AP Nr. 4 zu § 11 KSchG 1969).
- BAG, 27.01.1955 - 2 AZR 479/54
Rechtsstaatsprinzip: Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2012 - 8 Sa 46/12
Die Zumutbarkeit für den Arbeitnehmer hängt in diesem Fall vornehmlich von der Art der Kündigung und ihrer Begründung sowie dem Verhalten des Arbeitgebers im Kündigungsschutzprozess ab (BAG v. 24.09.2003 - 5 AZR 500/02 - AP Nr. 4 zu § 11 KSchG 1969).Damit hat sie bekundet, dass ihr die vorläufige Weiterbeschäftigung zumutbar sei (BAG v. 24.09.2003 - 5 AZR 500/02 - AP Nr. 4 zu § 11 KSchG 1969).
- BAG, 22.10.2003 - 7 AZR 113/03
Befristeter Arbeitsvertrag - Schriftform
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2012 - 8 Sa 46/12
Andernfalls bildet ohnehin der bisherige - fortbestehende - Arbeitsvertrag die Grundlage für die Rechtsbeziehungen der Parteien (BAG v. 22.10.2003 - 7 AZR 113/03 - AP Nr. 6 zu § 14 TzBfG). - BAG, 22.02.2000 - 9 AZR 194/99
Anrechnung von böswillig unterlassenem Verdienst
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2012 - 8 Sa 46/12
Die Frage der Zumutbarkeit ist unter Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben zu bestimmen (BAG v. 22.02.2000 - 9 AZR 194/99 - AP Nr. 2 zu § 11 Nr. 2 KSchG 1969).
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2018 - 6 Sa 449/17
Schadensersatz wegen verspäteter Lohnzahlung; Steuerprogressionsschaden
Auf die Berufung der Beklagten hat das Landesarbeitsgericht die erstinstanzliche Entscheidung durch Urteil vom 16. Mai 2012 - 8 Sa 46/12 - abgeändert und die Klage abgewiesen.Nach Erhalt der richtigen Auszahlungsbeträge für den Zeitraum 11.12.2009 bis 09.02.2011 mit Zinsen verzichtet die Mitarbeiterin für diese Gehälter auf die Rechtsmittel aus dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 16.05.2012, Az. 8 SA 46/12.".
Das Urteil des Landesarbeitsgerichts vom 16. Mai 2012 - 8 Sa 46/12 - sei gerade nicht in Rechtskraft erwachsen.